KI-Transparenz Art. 50 EU AI Act
Wie wir Künstliche Intelligenz in der Akademie einsetzen — transparent und überprüfbar.
1. Welche KI-Systeme werden eingesetzt?
Mit Beginn der Pilot-Phase 2027 wird Meine KI-Akademie folgende KI-Systeme als Auftragsverarbeiter nutzen:
- OpenAI Ireland Limited (Dublin, Irland) — GPT-Modelle für KI-Mentor und KI-Diagnose
- Anthropic Ireland Ltd. (Dublin, Irland) — Claude-Modelle als alternatives LLM-Backend
- Eigene RAG-Wissensbasis (Retrieval-Augmented Generation) auf pgvector, self-hosted bei Hetzner in Deutschland
Details zu Datenflüssen, Sub-Prozessoren und Auftragsverarbeitungsverträgen siehe unsere Datenschutzerklärung §§ 5 und 6.
2. Wofür wird KI eingesetzt?
KI ist Lern- und Selbsthilfewerkzeug, nicht Entscheidungsinstanz. Konkret:
- KI-Diagnose Ihrer Phase: ermittelt anhand Ihrer Antworten in welcher Existenzgründungs-Phase Sie stehen und empfiehlt passende Lern-Module
- KI-Mentor (Chatbot): beantwortet Ihre Fragen zu Akademie-Inhalten in Ihrer Muttersprache mit Verweis auf die zugrunde liegenden Module
- AI-Tools (Aufenthaltstitel-Checker, Rechtsform-Berater, Förder-Finder usw.) — als Bildungs-Hilfsmittel zur ersten Orientierung
- KI-unterstützte Erstellung von Lern-Inhalten — alle Texte werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft
3. Was KI bei uns NICHT macht
Folgendes liegt explizit außerhalb der Aufgabe unserer KI:
- Keine automatisierten Einzelentscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO — über Zugang zur Akademie, Förderberechtigung, rechtliche Stellung etc.
- Keine Rechtsberatung — § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz: bei rechtlichen Detailfragen verweist der KI-Mentor an zugelassene Anwälte oder Beratungsstellen (z. B. Migrationsberatung, IQ-Netzwerk)
- Keine Steuerberatung — § 5 StBerG: Steuerfragen → Steuerberater
- Keine Entscheidung über Aufenthaltsrecht / Asyl / Visa — diese Themen werden ausschließlich an Ausländerbehörden und qualifizierte Beratungsstellen (BAMF Migrationsberatung, IQ-Netzwerk) verwiesen
- Keine medizinische / psychotherapeutische Beratung — Verweis an Krankenkassen, Verbraucherzentrale, Telefonseelsorge
- Keine biometrische Verarbeitung — keine Gesichts-, Stimm- oder anderen Biometrie-Erkennung
- Keine Emotionserkennung
- Keine Profilbildung im Sinne automatisierter Diskriminierung
4. Risiko-Klassifizierung nach EU AI Act
Gemäß unserer Selbsteinschätzung nach EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) sind die geplanten Funktionen der Akademie als begrenztes Risiko (Limited Risk) einzustufen. Daraus folgen die Transparenzpflichten nach Art. 50.
Wir sind kein Hochrisiko-System gemäß Anhang III, weil:
- kein Auswahlverfahren für den Zugang zur Akademie stattfindet — sie ist offen für alle
- keine Bildungs-Zertifikate mit rechtlicher Relevanz ausgestellt werden
- keine Verbindung zu Aufenthalts-/Migrationsverwaltung besteht
- keine biometrischen Daten verarbeitet werden
Vollständige Selbsteinschätzung intern dokumentiert in _LEGAL/6.0. EU_AI_ACT_COMPLIANCE_ASSESSMENT_MKA.md — auf behördliche Anfrage verfügbar.
5. Ihr Recht auf menschliche Überprüfung
Bei jeder Interaktion mit der KI haben Sie das Recht:
- Die KI-Antwort durch einen Menschen überprüfen zu lassen — wenden Sie sich an [email protected]
- Eine andere Sicht oder eine ausführlichere Begründung anzufordern
- Die KI zu unterbrechen und zu einem menschlichen Ansprechpartner umzusteigen (Hand-off)
- Sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (BayLDA, siehe unten)
6. Disclosure-Hinweise — wo Sie über KI-Einsatz informiert werden
Ab Pilot-Phase 2027 werden Sie an folgenden Stellen explizit über KI-Einsatz informiert:
- Vor dem ersten Chat mit dem KI-Mentor: Pre-Chat-Modal mit der Aussage „Sie interagieren mit einem KI-System (kein Mensch)" und Einwilligungs-Klick
- Vor Start der KI-Diagnose: Hinweis dass die Auswertung KI-gestützt erfolgt
- Vor jedem AI-Tool (Rechtsform-Berater, Förder-Finder etc.): einleitender Disclaimer
- Im Footer jedes Lern-Moduls: Hinweis falls KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft
- In jeder KI-Antwort: Quellen-Verweis auf das zugrunde liegende Lern-Modul
- Im Footer aller Seiten: Link zu dieser Transparenz-Seite
7. Schutzmaßnahmen
Um die Risiken eines KI-Einsatzes für unsere Zielgruppe (Menschen mit Migrationsgeschichte) zu minimieren:
- System-Prompt-Disziplin: Die KI wird angewiesen, bei sensiblen Themen (Aufenthaltsrecht, Steuern, Diskriminierung) nicht selbst zu antworten, sondern auf menschliche Beratungsstellen zu verweisen
- Zero-Retention bei API-Calls: OpenAI/Anthropic speichern Ihre Anfragen nicht und verwenden sie nicht zum Training
- RAG-Quellen aus eigener Wissensbasis: der KI-Mentor zitiert primär die Akademie-Inhalte, nicht externes Wissen
- Native-Speaker-Review der typischen KI-Antworten in allen 6 Sprachen vor Aktivierung
- Stichproben-Audit: quartalsweise manuelle Kontrolle, ob die KI-Antworten qualitativ und korrekt sind
- Logging des Disclosures: jede Akzeptanz der AI-Transparenz wird mit Zeitstempel + Anonymisierungs-ID gespeichert
8. Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass unser KI-Einsatz gegen Art. 50 EU AI Act, gegen die DSGVO oder gegen andere geltende Bestimmungen verstößt, wenden Sie sich bitte zunächst an uns:
- KI-/Datenschutz-Anfragen: [email protected]
- Allgemeine Fragen: [email protected]
Unabhängig davon haben Sie das Recht, sich direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren:
Promenade 18, 91522 Ansbach
Tel: +49 (0) 981 180093-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.lda.bayern.de
9. Quellen und Standards
- EU AI Act — Verordnung (EU) 2024/1689
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Datenschutzerklärung — vollständige Beschreibung der Datenflüsse
- Impressum — Anbieter-Informationen und Markenrecht
Stand
Juni 2026 — Version 1.0
Diese Erklärung wird vor Aktivierung der KI-Funktionen Q3/Q4 2027 aktualisiert. Wesentliche Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus bekannt gegeben.